| Masterstudiengänge |
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Die Fakultät für BWL bietet aktuell drei Masterstudiengänge an:
BWLSeit 2009 gibt es den Mannheim Master in Management (MMM), der nach der Regelstudienzeit von vier Semestern den akademischen Grad „Master of Science“ verleiht. Der Master- ist sehr viel freier gestaltbar als der Bachelorstudiengang. So kann jeder Studierende wählen, ob er sich breit qualifizieren, stark spezialisieren oder einen Zwischenstand anstreben möchte. Es wird derzeit (nur) zum Herbst-Winter-Semester zugelassen, für das die Bewerbungsfrist im Mai endet. [mehr] WirtschaftsinformatikSeit dem Sommersemester 2011 gehören die Studiengänge Wirtschaftsinformatik der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik (WIM) an. Die Homepage der Fachschaft der Fakultät WIM findet ihr unter http://fim.uni-mannheim.de/ Die folgenden Informationen werden nicht mehr aktualisiert. Seit dem HWS 2009 bietet die Universität Mannheim einen Master in Wirtschaftsinformatik an. Er ist als konsekutiver Studiengang aufbauend auf dem eigenen B.Sc. Wirtschaftsinformatik konzipiert. Nach einer Regelstudienzeit von vier Semestern erhält ein Studierender den Akademischen Grad „Master of Science“ in Wirtschaftsinformatik. WirtschaftspädagogikInformationen zum Master Wirtschaftspädagogik finden sich auf den Seiten des Arbeitskeis Wirtschaftspädagogik. PromotionsmöglichkeitEine weiterführende wissenschaftliche Karriere ist bereits im Rahmen des Masterstudiengangs möglich. Im Zuge des sogenannten „Y-Modells“ wurde eine Schnittstelle zwischen dem „Mannheim Master in Management“, beziehungsweise den Master Wirtschaftsinformatik, mit strukturierten Doktorandenstudium an der Graduate School of Economic and Social Sciences (GESS) eingerichtet. Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf das Programm, die recht aufwändig ist (genaueres hier), nimmst Du im zweiten Jahr an Doktorandenkursen teil; Deine Masterarbeit stellt gleichzeitig den Promotionsvorschlag dar. StudiengebührenDie Studiengebühren betragen einheitlich 500 € plus derzeit 99 € Verwaltungsbeitrag. Während eines Auslandssemester kann man auf Antrag die Verwaltungsgebühren zurückbehalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich von den Gebühren befreien zu lassen, zum Beispiel, wenn Du bereits mehrere studierende Geschwister hast, die Gebühren zahlen. Eine Übersicht darüber findest Du hier. |

















