| Der Fakultätsrat |
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I. ZuständigkeitDer Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten, die für die Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Fakultätsrat wählt: den Dekan, die Prodekane. Seiner Zustimmung bedürfen unter anderem: Besetzungsvorschläge für Berufungskommissionen, Berufungsvorschläge & Honorarprofessuren, die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät, die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission, die Geschäftsordnung der Fachschaft. II. MitgliederDem Fakultätsrat gehören an:
III. AmtszeitDie Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtstzeit der übrigen Wahlmitglieder 4 Jahre. Sie beginnt jeweils am 1. August. IV. Die aktuellen studentischen Vertreter im Fakultätsrat |






















