Keine Termine
25.12.2011 12:12

1.420 Euro für die Regenbogen gGmbH

 

Pünktlich zu Nikolaus konnte die Fachschaft BW…(weiter)

15.12.2011 07:12

Fachschaftslehrpreis 2011

Die Fachschaft BWL verleiht  ihren diesjährigen Lehrpreis an Herrn Prof. Dr. Ulrich …(weiter)

16.11.2011 08:11

Ergebnisse Bachelorumfrage 2011

Ende des letzten Semesters hat die Fachschaft BWL ein weiteres Mal die Bachelorumfrage…(weiter)

Der Fakultätsrat PDF Drucken E-Mail

I. Zuständigkeit

Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten, die für die Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Der Fakultätsrat wählt: den Dekan, die Prodekane. Seiner Zustimmung bedürfen unter anderem: Besetzungsvorschläge für Berufungskommissionen, Berufungsvorschläge & Honorarprofessuren, die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät, die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät, die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission, die Geschäftsordnung der Fachschaft.

II. Mitglieder

Dem Fakultätsrat gehören an:

  1. kraft Amtes die Mitglieder des Fakultätsvorstandes:
    1.  der Dekan, 
    2. ein Prodekan als Stellvertreter des Dekans, 
    3. ein Prodekan, der Studiendekan sein muss,
    4. nach Beschluss des Fakultätsrates bis zu zwei weitere Prodekane [Derzeit gibt es keinen weiteren Prodekan.]
  2. auf Grund von Wahlen: 
    1. sieben Vertreter der Professoren,
    2. drei Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes, 
    3. fünf Vertreter der Studierenden, 
    4. ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiter,
  3. nach Senatsbeschluss bis zu fünf Leiter einer der Fakultät zugeordneten wissenschaftlichen Einrichtung. [Derzeit nicht gegeben].

III. Amtszeit

Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtstzeit der übrigen Wahlmitglieder 4 Jahre. Sie beginnt jeweils am 1. August.

IV. Die aktuellen studentischen Vertreter im Fakultätsrat