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19.04.2012 06:04

Fakultätsratswahlen - Deine Stimme zählt!

Nächste Woche ist es wieder soweit: Die Uniwahlen stehen an und dafür benötigen wir …(weiter)

16.04.2012 07:04

Bachelorreform beschlossen

Reform des Bachelor BWL einstimmig beschlossen:

Am 28. März hat der Fakultät…(weiter)

14.01.2012 09:01

Die Studierenden der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre trauern um Prof. Dr. Andreas Al-Laham

Betroffen und fassungslos mussten wir die Nachricht entgegennehmen, dass Prof. Dr. Andreas…(weiter)
Auslandssemester PDF Drucken E-Mail

Das fünfte Semester soll an einer ausländischen Hochschule verbracht werden. Der genaue Zeitraum des Auslandsaufenthalts richtet sich dabei nach der jeweiligen Semesterzeit der ausländischen Hochschule. Dabei ist lediglich zu beachten, dass das Semester nicht vor Ende der Vorlesungszeit des vierten Semesters beginnen und nicht nach dem Beginn der Vorlesungszeit des sechsten Semesters enden darf. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, stattdessen in Mannheim das Modul International Studies und Fremdsprachenkompetenz III sowie Unternehmensethik zu belegen.

Um einen Platz an einer Ausländischen Universität zu erhalten, gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten:  

Universitätsprogramm

Einerseits besteht die Möglichkeit, sich über das Universitätsprogramm für einen Platz an einer anderen Universität zu bewerben. Dafür stellt jeder Studierende eine Prioritätenliste mit bis zu sieben Universitäten bzw. Landesprogrammen aus der Liste der Partneruniversitäten der Fakultät zusammen.

Die Bewerbung besteht zunächst aus dem Onlinebewerbungsbogen, der Prioritätenliste, einem Motivationsschreiben sowie einem tabellarischen Lebenslauf. Nach einer Zusage einer der ausgewählten Universitäten kommt im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses möglicherweise noch ein Sprachtest hinzu. Damit soll eine ausreichende Kenntnis der Unterrichtssprache von Seiten des jeweiligen Studierenden sichergestellt werden, um zu gewährleisten, dass dieser dem Unterricht an der ausländischen Universität folgen kann. Bei ausreichender Kenntnis der jeweiligen Sprache ist der Erwerb des Sprachtests grundsätzlich unproblematisch, außerdem erfordern nicht alle Partneruniversitäten einen Sprachnachweis. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Webseite des Akademischen Auslandsamtes, außerdem werden Mannheimer Studierende durch zahlreiche Informationsveranstaltungen in den ersten Semestern beim Bewerbungsprozess unterstützt.

Innerhalb des Universitätsprogrammes wird es für jeden Studierenden einen Platz an einer unserer Partneruniversitäten oder in einem Landesprogramm geben.

Bewerbung in Eigeninitiative

Weiterhin ist es möglich, sich in Eigeninitiative als Freemover an einer ausländischen Universität zu bewerben. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn man in einem Land studieren möchte, in dem es keine Partneruniversitäten gibt. Geeignet ist generell jede staatliche oder private ausländische Business School oder Universität mit einer Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Studiengebühren

Bei beiden Alternativen müssen an der Universität Mannheim weiterhin Studiengebühren gezahlt werden. Bewirbt man sich als Freemover, kann es zudem sein, dass man an der ausländischen Universität zusätzlich Studiengebühren bezahlen muss, die je nach Land in unterschiedlicher Höhe anfallen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich zur Finanzierung für ein Stipendium des DAAD bzw. einer anderen Organisation zu bewerben.

Kurswahl und Anerkennung

Grundsätzlich werden Kurse an der Gastfakultät - also wirtschaftswissenschaftliche Kurse - belegt. Bietet diese Unternehmensethik (Business Ethics) als Kurs an, so ist diese Veranstaltung verpflichtend. Während des Aufenthaltes an der ausländischen Universität müssen Kurse im Umfang von mindestens 29 ETCS erbracht werden. Wenigstens die Hälfte der so eingebrachten Credits muss in wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsnahen Fächern erbracht werden, je nach Gastuniversität können die verbleibenden ECTS-Punkte dann jedoch grundsätzlich auch in fachfremden Themengebieten gesammelt werden.

Für Freemover gestaltet sich die Anerkennung für das Studium in Mannheim am einfachsten, wenn die ausländische Universität entweder eine Partneruniversität der Universität Mannheim oder AACSB- bzw. EQUIS-akkreditiert ist. Andernfalls muss die Auslandsuniversität nach einem formlosen schriftlichen Antrag des Studierenden durch das Dekanat genehmigt worden sein. Ist dies nicht der Fall, ist eine Anerkennung der im Ausland abgelegten Leistungen an der Universität Mannheim nicht möglich!

Außerdem ist es notwendig, ein Learning Agreement abzuschließen. Dadurch wird den Studierenden bereits im Voraus zugesichert, dass die belegten Kurse im Nachhinein auch anerkannt werden. Learning Agreements werden mit der Ansprechpartnerin im Auslandsbüro des Dekanats BWL, Ann Müller, geschlossen.

Weitere detaillierte Informationen findet ihr auf den Seiten der Fakultät und des Akademischen Auslandamtes.